1. Allgemeines /Geltungsbereich
1.1 Die AllgemeinenGeschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) finden in der jeweilsgeltenden Fassung auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Herrn Mst. LukasChristian Lexer als Auftragnehmer („Lieferant“) und dem jeweiligenVertragspartner als Auftraggeber Anwendung. Vereinbarungen, die von diesenVertrags- und Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben,bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.2 Verbraucher istjede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihresUnternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oderjuristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschlusseines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigenberuflichen Tätigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mitbeschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäischewirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE)und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.
2. Anbot /Vertragsabschluss
2.1 Art und Umfangder vereinbarten Leistung bzw. des Vertragsgegenstandes ergeben sich aus demjeweiligen Vertrag sowie den vorliegenden AGB.
2.2 DerVertragsabschluss kommt mit der an den Vertragspartner übermitteltenAuftragsbestätigung des Lieferanten oder bei deren Fehlen, mit der Durchführungder Lieferung an den Vertragspartner zustande. Der Vertrag kommt jedenfallsaber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn derVertragspartner das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder dieschriftliche Auftragsvorlage von uns unterfertigt. Weicht das vom Kundenunterfertigte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, sogilt im Zweifel die Auftragsbestätigung.
2.3 Angebote undKostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; aufauftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unsererseitsliegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführungdie Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird derVertragspartner von uns unverzüglich verständigt.
2.4 Sollte derVertragspartner binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend dieFortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungennicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnungzu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
3.Preiskonditionen
3.1 Die vomAuftragnehmer verrechenbaren Preise ergeben sich laut der im Geschäftslokal desAuftragnehmers ausgehängten Preisliste in der jeweils geltenden Fassung. Beizusätzlichen oder geänderten Leistungen, welche im erteilten Auftrag keineDeckung finden, besteht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Diekonsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
3.2 DieZahlungsmodalitäten werden zwischen uns und dem Vertragspartner beiVertragsabschluss vereinbart und in der Auftragsbestätigung schriftlichfestgehalten. Unsere Zahlungsbedingungen und insbesondere die Höhe derAnzahlung sind im jeweiligen Angebot geregelt.
4. GeistigesEigentum / Urheberrechte
4.1 Pläne, Skizzen,Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster,Präsentationen o.ä. sind unser geistiges Eigentum. Jegliche Verwendung –insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichungund/oder Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweisenKopierens – bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4.2 Sämtliche obenangeführten Unterlagen bleiben ohne zeitliche Einschränkung in unserem Eigentumund können jederzeit von uns zurückgefordert werden; diese sind jedenfallsunverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzustellen, wenn der Vertrag nichtzustande kommt.
4.3 DerVertragspartner verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus derGeschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Dies gilt für immerab Zugang solcher Geheimnisse und auch, wenn keine Geschäftsbeziehung zustandekam.
4.4 Beiunberechtigter Weitergabe von überlassenen Unterlagen bzw. Wissen behalten wiruns die Geltendmachung des Schadens vor.
5.Aufrechnungsverbot, Abtretungsverbot
5.1 Die Kompensationallfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar)forderung, aus welchem Grundauch immer, ist unzulässig. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft (B2C),gilt dieses Aufrechnungsverbot nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeitsowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeitdes Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkanntwurden.
5.2 Forderungen gegenuns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
6. Gewährleistung,Schadenersatz
6.1 Bei Vorliegen vonMängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Wir haftendafür, dass die Ware zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Eigenschaftendie objektiv erforderlichen Eigenschaften hat. Das gilt nicht, soweit der Vertragspartnerbei Vertragsabschluss der Abweichung eines bestimmten Merkmals von den objektiverforderlichen Eigenschaften ausdrücklich und gesondert zustimmt, was er durchseine Bestellung tut, nachdem er von dieser Abweichung bei derProduktbeschreibung eigens in Kenntnis gesetzt wurde.
6.2 [B2B -UNTERNEHMER-KLAUSEL]
Ist derVertragspartner Unternehmer, gilt § 377 UGB: Der Käufer hat Mängel derWare, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durchUntersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnenangemessener Frist (maximal jedoch fünf Werktage) schriftlich anzuzeigen. Einunwesentlicher Mangel begründet für Unternehmer grundsätzlich keineGewährleistungsansprüche. Bei Vorliegen eines Mangels haben wir die Wahl derArt der Behebung (Verbesserung oder Austausch). Sofern im Rahmen derMängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist nichterneut zu laufen.
6.3 [B2C -VERBRAUCHER-KLAUSEL]
Handelt derVertragspartner als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mitoffensichtlichen Transportschäden sofort bei dem Zusteller zu reklamieren unduns hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Vertragspartner dieser Bitte nichtnach, hat dies jedoch keinerlei nachteilige Auswirkungen auf seine gesetzlichenoder vertraglichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche.
6.4 DerVertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass bei Lieferungen gegenüber denpräsentierten Mustern oder bereits verlegten Werkstücken erhebliche Farb- undStrukturabweichungen möglich sind und ihm aus diesem Grund keineErsatzansprüche zustehen. Sollten Waren nachbestellt werden, kann keineGarantie für die Farbgleichheit übernommen werden. Geringfügige Abweichungenbei der Maserung, den Farben, dem Holz- und Furnierbild, den Strukturen u. ä.stellen keinen Mangel dar. Betreffen Mängel nur einen Teil der Lieferung, kannnicht die gesamte Lieferung beanstandet werden. Bei berechtigter Mängelrügekönnen wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware oder mangelhafte Teile davonersetzen oder nachbessern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderungbesteht für Unternehmer nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind,den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.Konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
6.5 Von derGewährleistung sind Schäden ausgeschlossen, die auf eine unsachgemäßeVerwendung oder Pflege der von uns gelieferten Produkte zurückzuführen sind.Erbringen wir unsere Leistungen aufgrund vom Kunden zur Verfügung gestellterPläne, Zeichnungen oder Modelle, so haften wir nicht für deren fachgerechteErstellung, sondern nur für die bedingungsgemäße Ausführung. Uns trifft daherkeine Rügepflicht hinsichtlich allfälliger Planmängel.
6.6 [SYNTHESE-KLAUSEL FÜR TISCHLERSPEZIFISCHE RISIKEN UND WARTUNG]
Der Vertragspartnerwird darauf hingewiesen, dass seinerseits regelmäßig bestimmte Wartungs- undPflegearbeiten durchzuführen sind. Insbesondere sind Beschläge und gängigebewegliche Bauteile zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ölen oder zu fetten,Außenanstriche jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinflussrechtzeitig nachzubehandeln. Diese Pflegearbeiten gehören nicht zumvertraglichen Leistungsumfang, es sei denn, dies wurde ausdrücklich undschriftlich vereinbart. Unterlassene Wartungs- oder Pflegearbeiten können dieLebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dasshierdurch Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen.
6.7 Bei Weiterverkaufder gelieferten Ware durch den Vertragspartner entfallen uns gegenübersämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung.
7.Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle geliefertenWaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. BeiZahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unseremVorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einemVertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
7.2 Zugriffe Dritterauf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oderbehördliche Verfügungen) sind uns sofort zu melden. Der Kunde hat alleMaßnahmen zu ergreifen, um diese Zugriffe zu beseitigen. Er hat die damitverbundenen Kosten zu tragen und uns diesbezüglich schad- und klaglos zuhalten. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung überdas Vorbehaltseigentum ohne unsere vorherige Zustimmung untersagt.
8.Vertragsrücktritt / Verzugszinsen
8.1 Bestehen nachAnnahme des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung begründete Zweifel an derZahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, was insbesondere dannder Fall ist, wenn eine An-/Teilzahlung trotz 7-tägiger Nachfristsetzung nichtvollständig geleistet wird, sind wir berechtigt, angemesseneSicherheitsleistungen vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertragzurückzutreten.
8.2 Für den Fall,dass wir nach Eintritt des Zahlungsverzuges (auch von An- und Teilzahlungen)nicht vom Vertrag zurückgetreten sind, sind wir von sämtlichen Leistungs- undLieferverpflichtungen befreit, bis die rückständigen Zahlungen geleistetwurden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, zukünftige Teil-/Lieferungen nurdann auszuführen, wenn entsprechende Sicherheiten gelegt werden.
8.3 DerVertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zurzweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zuersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenenForderung stehen, sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. FürUnternehmer betragen diese gemäß § 456 UGB 9,2 % Prozentpunkte über demBasiszinssatz p.a.; für Verbraucher betragen die Verzugszinsen gemäß § 1000Abs 1 ABGB 4 % p.a. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungen nicht nach,stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen dasInsolvenzverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig(Terminverlust).
8.4 BeiVerbrauchergeschäften gilt dieser Terminverlust nur, wenn unsererseits dieLeistungen bereits erbracht wurden, zumindest eine rückständige Leistung desVertragspartners seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie derVertragspartner unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einerNachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos von uns gemahnt wurde.
9. AnwendbaresRecht/Gerichtsstand
9.1 Der Vertrag undsämtliche daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowieAnsprüche zwischen dem Lieferanten und dem Vertragspartner unterlegen demösterreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. BeiVerbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutzdurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucherseinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
9.2 Als ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesemVertrag wird das für Klagenfurt am Wörthersee sachlich zuständigeGericht vereinbart. Zwangsgerichtsstände in Verbraucherangelegenheiten bleibenunberührt.
9.3 Handelt derVertragspartner als Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand derOrt des Geschäftssitzes des Lieferanten (Klagenfurt am Wörthersee) vereinbart.
10. Formvorschrift
SämtlicheVereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden u.Ä. bedürfen zuihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dem Schriftformerfordernis wird auchdurch eine Übermittlung per E-Mail Genüge getan. Rein mündliche Absprachen,Zusagen oder Vereinbarungen entfalten keine Rechtswirksamkeit. Das Abgehen vondiesem Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform (bzw. einerBestätigung per E-Mail).
11. Datenschutz
11.1 DerVertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (nämlich Name/Firma,Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson,Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer,Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer)zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie füreigene Werbezwecke, beziehungsweise zur Zusendung von Angeboten,Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zumZwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormaligeGeschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt,gespeichert und verarbeitet werden.
11.2 DerVertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezweckenbis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlichmittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführtenKontaktdaten widerrufen werden.
12.Regressansprüche
Regressansprüchegemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen. Für Verbrauchergeschäftegilt dieser Ausschluss nicht.
13. Sonstiges
Der Auftraggeber hatdiese im Geschäftslokal ersichtlich gemachten bzw. dem Angebot angeschlossenenAGB zur Kenntnis genommen und erklärt sich vor Vertragsabschluss mit derEinbeziehung der AGB in das Vertragsverhältnis einverstanden.
14. SalvatorischeKlausel
Sollten einzelneBestimmungen eines Vertrages zwischen uns und dem Vertragspartnereinschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sowird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganzoder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, derenwirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.